Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Ihre Fragen zum Kaufen und Verkaufen
Unser Büro ist montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Telefonisch sind wir an 7 Tagen in der Woche von 09:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
Ein Ferienhaus oder eine Ferienimmobilie ist ein Haus, das gemietet werden kann, um dort Urlaub zu machen, oder das als Zweitwohnung genutzt werden kann. Ein Ferienhaus besteht mindestens aus einem Wohnzimmer, einer Küche, einem Schlafzimmer, einer Dusche, einem WC und einer Terrasse. Heutzutage werden Ferienimmobilien immer luxuriöser und größer, zum Beispiel mit zwei Etagen und/oder einer Sauna im Garten.
Ja, in fast allen Ferienparks sind gebrauchte Ferienhäuser zu verkaufen. Für weitere Informationen können Sie ganz unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen.
Bei verschiedenen Anbietern können Sie eine Ferienimmobilie einschließlich des Grundstücks kaufen. So werden Sie nicht nur Eigentümer der Immobilie, sondern auch des Grundstücks. Es ist auch möglich, das Grundstück zu mieten oder in Erbpacht zu erwerben. Je nach Ihrem Budget und Ihren Wünschen kann dies in einem persönlichen Gespräch abgestimmt werden.
„Kosten des Käufers“ (k.k.) bedeutet, dass der Käufer nicht nur den Kaufpreis zahlt, sondern auch die Nebenkosten wie Notarkosten und Katastergebühren. „Frei auf Namen“ (v.o.n.) bedeutet, dass diese Kosten zulasten der verkaufenden Partei gehen.
Der Kauf eines Ferienhauses hat viele Vorteile, die je nach Käufertyp unterschiedlich sind. Es gibt drei Käufertypen: den Käufer zur Eigennutzung, den Käufer zur teilweisen Eigennutzung und Vermietung sowie den Käufer, der die Immobilie vollständig vermietet. Wir beraten Sie gerne über die beste Wahl für Ihre Situation.
Zunächst ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, warum Sie ein Ferienhaus kaufen möchten und was das Ziel dabei ist. Danach können Sie auf Dinge wie Lage, Immobilientyp, Parkkosten, Vermietungsmöglichkeiten und steuerliche Aspekte achten. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt des Kaufprozesses.
Fast immer lautet die Antwort ja. Als Eigentümer einer Ferienimmobilie dürfen Sie und Ihre (Enkel-)Kinder alle Einrichtungen im Ferienpark kostenlos nutzen.
Parkkosten (auch Park-Service-Beitrag genannt) sind jährliche Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur, die Nutzung der Einrichtungen und die Sicherheit im Park. Die Höhe variiert je nach Park und wird jährlich festgelegt.
Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, eine Ferienimmobilie zu kaufen und vermieten zu lassen. Bei verschiedenen Anbietern ist es möglich, Ihre Immobilie teilweise oder das ganze Jahr über vermieten zu lassen. Sie können online selbst angeben, wann Sie die Immobilie für die Vermietung freigeben. Vermietungsorganisationen arbeiten mit Partnern wie Booking.com, BungalowSpecials und Interchalet zusammen, um eine hohe Auslastung zu erreichen.
Nein, Sie müssen kein Unternehmen gründen. Sie können als Privatperson eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und werden dann Unternehmer ohne Handelsregistereintrag. Auf diese Weise können Sie die Umsatzsteuer in den Umsatzsteuererklärungen verrechnen, meist quartalsweise.
Die Einnahmen aus der Vermietung werden für die Einkommensteuer in Box 3 als Einkommen aus Anlage und Sparen eingestuft. Dies basiert auf einer fiktiven Rendite in Abhängigkeit von Ihrem Gesamtvermögen, nicht auf den tatsächlichen Mieteinnahmen.
Haben Sie eine Ferienimmobilie gekauft, die Sie auch für die Vermietung zur Verfügung stellen? Dann können Sie die Umsatzsteuer teilweise oder vollständig beim Finanzamt zurückfordern. Dies ist der Fall, wenn die Ferienimmobilie mindestens 140 Tage pro Jahr vermietet wird. Unsere Berater erklären Ihnen dies gerne.
Eine Ferienimmobilie mit Marge bedeutet, dass im Verkaufspreis keine Umsatzsteuer verrechnet ist. Dies gilt nur für gebrauchte Ferienimmobilien, die vom vorherigen Eigentümer nicht vermietet wurden.
Im Markt wird oft mit hohen Renditen geworben, von denen im Nachhinein noch Kosten abgehen. Bei RecraDroom wird die Rendite transparent kommuniziert, sodass Sie genau wissen, was Ihnen netto übrig bleibt. Die einzigen Kosten, die Sie selbst zahlen, sind die Versicherung und die kommunalen Abgaben.
Eigentumsgrund, Pachtgrund oder Erbpacht — was ist der Unterschied?
Bei einer Ferienimmobilie bestimmt die Grundstückssituation einen großen Teil Ihrer monatlichen Kosten und Ihrer Weiterverkaufsmöglichkeiten. Bei Eigentumsgrund besitzen Sie das Grundstück selbst. Bei Pachtgrund pachten Sie es vom Parkbetreiber. Bei Erbpacht haben Sie ein langfristiges Nutzungsrecht gegen einen periodischen Erbbauzins. Fragen Sie stets die genauen Bedingungen an.
| Merkmal | Eigentumsgrund | Pachtgrund | Erbpacht |
|---|---|---|---|
| Grundstückseigentum | Ja | Nein (Pacht) | Nein (Nutzungsrecht) |
| Laufende Grundkosten | Keine | Pacht pro Monat/Jahr | Erbbauzins (periodisch) |
| Laufzeit | Unbegrenzt | Laut Pachtvertrag | Feste Laufzeit (z.B. 30–50 Jahre) |
| Finanzierung / Hypothek | Meist möglich | Oft schwieriger | Je nach Restlaufzeit |
| Weiterverkauf | Frei | Laut Parkregeln | Innerhalb der Erbpachtbedingungen |
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