Darf ich das ganze Jahr in meinem Ferienhaus in den Niederlanden wohnen?
Auf einem Park, der das ganze Jahr geöffnet ist, nutzen Sie Ihr Haus, wann Sie möchten: in den Sommerferien, an einem langen Wochenende im Februar oder ein paar Wochen im Herbst. Das Parkreglement nennt die Öffnungszeit. Bei jedem Haus steht in den Unterlagen, was der Park erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen ganzjähriger Nutzung und Dauerwohnen?
Ganzjährige Nutzung ist Freizeitnutzung: Das Haus ist Ihr Zweitwohnsitz, Ihr Wohnsitz bleibt in Deutschland. Dauerwohnen bedeutet, dass das Ferienhaus Ihr Hauptwohnsitz wird, mit Anmeldung an dieser Adresse. Ob das an einer Adresse erlaubt ist, legt die Gemeinde im Umgebungsplan (omgevingsplan) fest. Wir fragen das für jedes Haus nach, damit Sie vor der Unterschrift wissen, woran Sie sind.
Eine landesweite Regel, die alle Gemeinden zu einem festen Vorgehen verpflichtet, kommt nicht. Der zuständige Minister hat am 3. Juli 2026 das Verfahren für diese Regel beendet und erarbeitet mit den Gemeinden (VNG) einen landesweiten Handlungsrahmen. Die Entscheidung bleibt also bei der Gemeinde, und die klären wir für Sie.
- Kamerstuk 32 847, Nr. 1497 vom 3. Juli 2026 (niederländisch)(öffnet in einem neuen Tab)(geprüft am , geen wetgeving, wel beleid)
Wie erfahre ich, was auf einem Park erlaubt ist?
Zwei Dokumente geben die Antwort: das Parkreglement (Öffnungszeit, Vermietung, Nutzung) und der Umgebungsplan der Gemeinde. Wir lesen beide für das Haus, das Sie kaufen möchten, und fassen das Ergebnis für Sie auf Deutsch zusammen. So kaufen Sie ein Haus, das zu Ihrer geplanten Nutzung passt.
Häufige Fragen
Kann ich im Winter in meinem Chalet in Holland Urlaub machen?
Ja, wenn der Park im Winter geöffnet ist. Das steht im Parkreglement, und wir nennen es für jedes Haus.
Kann ich meinen Wohnsitz von Deutschland in mein Ferienhaus verlegen?
Nur wenn die Gemeinde an dieser Adresse das Wohnen als Hauptwohnsitz erlaubt. Wir klären das für jedes Haus, bevor Sie unterschreiben.
Wie lange darf ich am Stück im Ferienhaus bleiben?
Das unterscheidet sich je nach Park und Gemeinde. Auf einem ganzjährig geöffneten Park nutzen Sie das Haus als Freizeitwohnsitz, wann Sie möchten; was darüber hinaus gilt, stellen wir für jedes Haus zusammen.